Ecoworld LCL GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen der Ecoworld LCL GmbH — gültig für alle Lieferungen und Leistungen.

01
Allgemeines

1.1Sämtliche Lieferungen und Leistungen der ECOWORLD an ihren jeweiligen Vertragspartner (in der Folge kurz „Käufer" bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, auch wenn im jeweiligen Einzelfall die Anwendung dieser Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Hiervon abweichende Erklärungen des Käufers (gleichgültig, ob in Vertragsformblättern, Korrespondenz, Gegenentwürfen und dergleichen) sind unwirksam, wenn sie von ECOWORLD nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

02
Vertragsabschluss

2.1Der Vertrag kommt mit dem Absenden der schriftlichen Auftragsbestätigung von ECOWORLD an den Käufer zustande.

2.2Selbst wenn der Käufer etwa in seiner schriftlichen Bestellung oder in einer Gegenreaktion auf die ECOWORLD Auftragsbestätigung auf anderslautende Vertragsbestimmungen verweisen sollte, gilt der Vertrag unbeschadet des Punktes 1 als ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen abgeschlossen, wenn die ECOWORLD-Lieferung vom Käufer angenommen wird.

03
Preise

3.1Die von ECOWORLD genannten Preise sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind.

3.2Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Umsatzsteuer.

04
Lieferzeit

4.1Die Lieferfrist wird durch ECOWORLD in der Auftragsbestätigung festgelegt.

4.2Die in der Auftragsbestätigung festgelegte Lieferfrist verlängert sich jedenfalls um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist.

4.3Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Energie- und Rohstoffmangel und vergleichbarer Umstände verlängern sich die Lieferfristen entsprechend, soweit die verzögernden Umstände erst nach Vertragsabschluss eintreten oder ECOWORLD bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt waren.

05
Versand

5.1Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

5.2Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, jedenfalls bei Verlassen des Firmengeländes von ECOWORLD, auf den Käufer über.

5.3Die Auswahl des Spediteurs, des Transportmittels und des Transportweges sowie alle Begleitumstände wird ECOWORLD überlassen.

5.4Ist im jeweiligen Einzelfall vereinbart, dass die Ware erst nach Abruf des Käufers versandt oder vom Käufer abgeholt wird, hat der Käufer die von ECOWORLD versandfertig gemeldete Ware binnen drei Werktagen abzurufen bzw. abzuholen, andernfalls sie auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert wird.

06
Zahlungsbedingungen

6.1Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten als Zahlungsbedingungen 30 Tage (ab Rechnungsdatum) netto. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

6.2Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen.

6.3Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % monatlich berechnet.

6.4Gerät der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, wird der gesamte aushaftende Kaufpreis sofort fällig.

6.5Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet alle hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere auch die Kosten anwaltlicher Mahnung und Intervention, zu ersetzen.

6.6Bei nach Versand des ECOWORLD-Angebotes eintretender Vermögensverschlechterung des Käufers kann ECOWORLD unbeschadet sonstiger Rechte die Lieferung von einer Akkreditiveröffnung, vorheriger Bezahlung oder ähnlicher Sicherheit abhängig machen.

07
Eigentumsvorbehalt

7.1Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührender Forderungen Eigentum der ECOWORLD.

7.2Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ECOWORLD ist ausgeschlossen.

7.3Der Käufer tritt hiermit sämtliche aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Brutto-Fakturenbetrages im Voraus an ECOWORLD ab.

7.4ECOWORLD ist berechtigt, die im vorbehaltenen Eigentum stehenden Waren herauszuverlangen, wenn sich der Käufer mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug befindet.

7.5Bei Zahlungsverzug des Käufers kann ECOWORLD die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Ware widerrufen.

08
Gewährleistung / Garantie

8.1Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort nach Eingang zu untersuchen und ECOWORLD alle Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich anzuzeigen.

8.2Im Gewährleistungs- bzw. Garantiefalle beschränken sich die Rechte des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Eine Preisminderung oder eine Aufhebung des Vertrages wird ausgeschlossen.

8.3Bezieht sich der Gewährleistungsanspruch auf einen Teil, der von ECOWORLD zugekauft wurde, hat der Käufer nur insoweit Ansprüche gegen ECOWORLD, als ECOWORLD ihrerseits Ansprüche gegenüber dem Zulieferanten hat.

8.4Enthält ein Angebot oder eine gesonderte ECOWORLD-Urkunde Garantiebestimmungen, so gelten für alle allfälligen Mängel jene gesonderten Bestimmungen gemeinsam mit diesen Verkaufsbedingungen.

09
Haftung, Schadenersatzansprüche

9.1Für Teile, die nicht von ECOWORLD, sondern von Zulieferanten hergestellt wurden, gilt sinngemäß Punkt 8.3.

9.2Für Abmessungen und Toleranzen haftet ECOWORLD nur, wenn dem Auftrag eine vom Käufer bestätigte Zeichnung zugrunde gelegt wurde.

9.3Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden sowie für reine Vermögensschäden (insbesondere: Produktionsausfall) wird gänzlich ausgeschlossen.

9.4Der Käufer hat die Montage ausschließlich durch ECOWORLD vornehmen zu lassen. Andernfalls haftet ECOWORLD für allfällige Mängel nicht.

10
Schutzrechte

10.1Der Käufer wird ECOWORLD binnen 8 Tagen informieren, falls er Kenntnis von angeblichen Verletzungen von Schutzrechten durch ECOWORLD erlangt.

10.2Entwürfe, Muster, Modelle von ECOWORLD gelten als geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer weder nachgeahmt noch zur Nachbildung verwendet werden.

11
Aufrechnung und Zurückbehaltung

11.1Der Käufer darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Käufer nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12
Gerichtsstand, Rechtswahl

12.1Gerichtsstand ist ausschließlich Wien. ECOWORLD kann jedoch ihre Ansprüche gegen den Käufer vor anderen zuständigen Gerichten geltend machen.

12.2Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

13
Teilunwirksamkeit

13.1Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Vertragspartnern gewollten am nächsten kommt.